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BGH, 25.05.1960 - 2 StR 191/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtbeachtung einer Sollvorschrift als Revisionsgrund - Rechtliche Nachprüfung der nach dem Urteil erwiesenen Tatsachen - Höhe der Strafe im Vergleich zu Mitverurteilten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51
Betäubungsmittel
Auszug aus BGH, 25.05.1960 - 2 StR 191/60
Eine Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß nach ihrer Meinung im Vergleich zu den Mitverurteilten die Strafe für den Beschwerdeführer zu hoch sei, wie die Revision P. geltend macht (vgl. BGH NJW 1951, 532 Nr. 22). - RG, 18.03.1913 - V 738/12
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter …
Auszug aus BGH, 25.05.1960 - 2 StR 191/60
Sofern sie, wie einige Bemerkungen der Revisionen vermuten lassen, die Verletzung der Bestimmung des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO rügen wollen, ist darauf hinzuweisen, daß auf die Nichtbeachtung dieser Sollvorschrift des Gesetzes die Revision nicht wirksam gestützt werden kann (vgl. dazu RGSt 47, 100, 109).